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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Früherziehung wird in Finnisch und Deutsch gehalten. Der
Flötenunterricht erfolgt wahlweise auf Deutsch, Finnisch oder Englisch.
- Der Flötenunterricht findet während des Schuljahres normalerweise einmal wöchentlich statt.
Zur angegebenen Flötenstundenzahl kommt jeweils ein Konzert am Ende des
Halbjahres. Das Halbjahr beginnt im Herbst Anfang September und im Frühjahr Mitte Januar.
Während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Auch an anderen, im Voraus
angekündigten, Terminen kann der Unterricht ausfallen. Die Unterrichtsausfälle werden
nachgeholt, sodass die Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Halbjahr eingehalten wird.
- Die Plätze in den Früherziehungsgruppen werden in der Reihenfolge des
Eingangs der Anmeldungen vergeben. Ebenso die Plätze für Flötenunterricht. Ausnahmen können
gemacht werden, wenn die Zeitpläne nicht zusammenpassen oder wenn es keinen geeigneten
Unterrichtsplatz gibt. Wir bemühen uns die Unterrichtszeiten und -orte so gut wie möglich
zu organisieren. Falls dem Schüler keines der Angebote zusagt, sind wir nicht dazu
verpflichtet, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
- Früherziehung und Flötenunterricht beginnen normalerweise am Anfang eines
Halbjahres. Falls es in Früherziehungsgruppen noch freie Plätze gibt, kann die Anmeldung
auch noch später erfolgen. Auch die Flötenstunden können während des Halbjahres begonnen
werden, vorausgesetzt es gibt freie Plätze und eine geeignete Unterrichtszeit.
- Vom Schüler im Voraus abgesagte Stunden – zum Beispiel wegen Krankheit
oder anderweitiger Abwesenheit - werden nach Möglichkeit nachgeholt. Ausgefallene Stunden
werden noch im selben Halbjahr nachgeholt. Unterrichtsausfall durch unentschuldigtes Fehlen
sowie Abwesenheit im Gruppenunterricht werden nicht ersetzt.
- Unterrichtsausfälle seitens des Lehrers, aufgrund von Krankheit oder aus
anderen Gründen, werden im gleichen Halbjahr nachgeholt. Falls der Lehrer aufgrund von
Krankheit mehr als 3 Wochen in Folge fehlt, hat der Schüler Anspruch auf Vergütung.
- Falls ein Flötenschüler aufgrund einer schweren Verletzung oder Erkrankung
länger als einen Monat unter keinen Umständen den Unterricht besuchen kann, hat er
Anspruch auf eine Vergütung der entfallenen Stunden. In diesem Fall ist eine Bescheinigung
des Arztes vorzulegen.
- Die Unterrichtsentgelte für Musikalische Früherziehung sind einmal pro
Halbjahr zu entrichten. Der Halbjahresbetrag für Flötenunterricht kann in einer oder zwei
Raten gezahlt werden. Bei Bezahlung in zwei Raten ist die erste Rate zu Beginn des
Halbjahres und die zweite in der Mitte des Halbjahres zu entrichten. Die Bezahlung erfolgt
spätestens zum in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Bei verspäteter Begleichung
der Rechnung werden Zinsen in Höhe von 9,5% sowie eine Mahngebühr von 5 € erhoben.
- Die Anmeldung ist für das angegebene Halbjahr bindend – unabhängig davon
ob in ein oder zwei Raten gezahlt wird. Falls ein Schüler den Unterricht mitten im Halbjahr
abbricht, wird die Unterrichtsgebühr nicht erstattet.
- Für gleichzeitig in der Musikschule angemeldete Kinder wird folgender
Geschwisterrabatt gewährt: Für das zweite Kind 10%, das dritte 20%, das vierte und darüber
hinaus 30%. Für das zweite Kind in derselben Früherziehungs- oder Musikgartengruppe gibt
es eine Ermäßigung von 50 %.
- Flötenschüler bezahlen Instrument und Unterrichtsmaterial selbst. Bei der
Auswahl und beim Kauf unterstützt und berät selbstverständlich der zuständige Lehrer.
- Früherziehung und Flötenunterricht werden als Freizeitbeschäftigung
angesehen, und erfolgen auf eigene Verantwortung.
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